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Schulgeld und Förderung

Schulgeld

Die Ausbildungskosten betragen 9.600,00* Euro. Sie werden gleichmäßig auf 24 monatliche Raten à 400,00* Euro aufgeteilt. Zusätzlich fallen einmalig 500,00* Euro für die Abschlussprüfung und 200,00* Euro für Verbrauchsmaterialien an.

Sie benötigen darüber hinaus weiße, kochfeste Kleidung, Fachliteratur und zwei Instrumentensets die Sie auch in Ihrem späteren Berufsleben verwenden werden. Je nach Ihren Vorstellungen können diese Kosten variieren, rechnen Sie jedoch mit mindestens 500,00 Euro. Bei Vorhandensein können Instrumente und Kleidung mitgebracht werden. *Änderungen vorbehalten

Förderung

Weiterhin besteht die Möglichkeit auf Leistung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Wenn Sie die individuellen Voraussetzungen erfüllen, kann bei Vollzeitlehrgängen eine Förderung nach Bestimmungen des SGB III bzw. SGB IX durch einen Kostenträger (Deutscher Rentenversicherungsverband, Bundesagentur für Arbeit) möglich sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sozialversicherungsträger oder das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Ausbildungsförderung wird auch im Einzelfall durch die Bundeswehr für Zeitsoldaten gewährt.

Bildungskredit

Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung steht. Der Bildungskredit dient bei nicht nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei BAföG-geförderten Auszubildenden der Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand, wie z.B. besonderen Materialien, Exkursionen oder Schulgebühren. Für Studierende und Schüler, die häufig keine Sicherheiten stellen können, wird hierdurch ein Angebot geschaffen, das auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist. Einkommen und Vermögen des Auszubildenden oder seiner Eltern spielen keine Rolle. Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht.

Der Bildungskredit wird schriftlich beim Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln (Bildungskredit-Hotline: 01888/358-4492) beantragt oder per Internet unter www.bildungskredit.de. Das Bundesverwaltungsamt erteilt bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen einen Bewilligungsbescheid, der berechtigt, einen Kreditvertrag mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abzuschließen.

Siehe auch die Internetadressen >> www.kfw.de sowie >> www.bafög.de

Stiftungen

Stiftungen spielen vor allem für die Studienförderung eine immer wichtigere Rolle. Den umfassendsten Überblick über die deutsche Stiftungslandschaft bietet die Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen www.stiftungsindex.de. Sie enthält eine Fülle von Links zu stiftungseigenen und stiftungsbezogenen Homepages sowie eine Online-Suchmaschine.

Informationen

zu wichtigen Förderungen

Informationen zu Förderungsmöglichkeiten für Ihre schulische Ausbildung finden Sie auf unserer Seite Infos.